Jegliche Mitglieder müssen sich dauerhaft zu den freiheitlichen, demokratischen und sozialen europäischen Grundwerten der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland, deren Grundgesetz und Werteordnung bekennen.
Wie wird man Mitglied im BSKI e.V.?
Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, sich mit unserer Satzung und den Zielen des BSKI e.V. identifizieren können und diese unterstützen wollen, füllen Sie bitte das beiliegende Formular bitte aus und senden es an unsere E-Mail-Adresse unter info@bski.de oder an die Anschrift unserer Geschäftsstelle:
Forum Heppendorf
Am Schlehdorn 5-7
50189 Elsdorf-Heppendorf
Wer entscheidet über die Mitgliedschaft?
Der Vorstand des BSKI e.V. entscheidet in jedem Einzelfall nach sorgfältiger Prüfung über eine Mitgliedschaft in seinen regelmäßigen Vorstandssitzungen. Danach erhalten Sie umgehend eine Rückmeldung.
Welche Möglichkeiten einer Mitgliedschaft gibt es
Gemäß der Satzung vom BSKI e.V. gibt es folgende Möglichkeiten zur Mitgliedschaft im BSKI e.V:
Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Sie müssen ihren Wohnsitz, Niederlassung oder ihre berufliche Haupttätigkeit in Deutschland haben und zu einem wesentlichen Teil im Bereich Sicherheit tätig sein.
Der Mitgliedsbeitrag ist abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter bzw. vom Jahresumsatz und ist in der Beitragsordnung festgelegt.
Zur Kategorie Fördermitglieder zählen in der Regel Einzelpersonen, die sich den Zielen des Vereins verbunden fühlen und sowohl durch ihr spezielles Fachwissen und ihrem Engagement wie auch ihre Beiträge fördernd wirken möchten.
Jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts kann dem Verein als Fördermitglied beitreten. Fördermitglieder besitzen kein Antrags- und Stimmrecht. Der Mitgliedsbeitrag ist in der Beitragsordnung festgelegt.
Im Einzelfall können vom Vorstand für langjährige verdiente Leistungen um den BSKI e.V. auch Ehrenmitglieder ernannt werden. Diese sind dann beitragsfrei.
Auf Vorschlag eines Mitglieds, oder eines Vorstandsmitglieds können Personen, die aufgrund Ihres Dienstpostens von besonderer Bedeutung für den Verein sind, als „Assoziierte Mitglieder“ aufgenommen werden. Sie sind beitragsfrei.
Vereine, Verbände, Hochschulen und Forschungseinrichtungen können assoziierte Mitglieder werden, wenn und insoweit der Zweck des BSKI gefördert wird. Sie besitzen kein Antrags- und Stimmrecht.